Der Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis Mansfeld-Südharz bietet als kommunales, zukunftsorientiertes Unternehmen eine höchstmögliche medizinische Versorgungsqualität.
Das sind Wir:
- über 200 hoch motivierte Mitarbeiter
- 11 Rettungswachen über den Landkreis verteilt
- 3 Hauptrettungswachen (Lehrrettungswachen)
- 32 Einsatzfahrzeuge
- 30.000 Einsätze pro Jahr
Kleiner historischer Überblick
Der Eigenbetrieb Rettungsdienst ist ein juristisch nicht selbstständiger Betrieb der Kreisverwaltung des Landkreises Mansfeld-Südharz. Die Erstversorgung von Patienten und deren Transport in eine geeignete medizinische Einrichtung ist das primäre Ziel aller Mitarbeiter des Betriebes. Der Eigenbetrieb erfüllt die Aufgaben gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und nimmt entsprechend der Betriebssatzung die Aufgaben als Träger und Leistungserbringer wahr.
Mit der politischen Wende im Jahr 1989 und der Wiedervereinigung 1990 etablierten sich in den damaligen Landkreisen Sangerhausen, Hettstedt und Eisleben neben dem DRK weitere Rettungsdienstanbieter.
Im Ergebnis der Ausschreibung der Rettungsdienstleistungen im Jahr 1998 erfolgte die Vergabe im damaligen Landkreis Mansfelder Land an drei Leistungserbringer. Der Kreis Mansfelder Land wurde am 01.07.1994 aus den Kreisen Eisleben und Hettstedt gebildet. Das DRK erhielt den Zuschlag für die Leistungserbringung im Bereich Eisleben, beginnend ab dem 01.01.1999.
Kurz nach der Vergabe meldete der DRK-Kreisverband Mansfelder Land Ende 1998 Insolvenz an. Aufgrund der nicht mehr ausreichenden Zeit, eine neue Ausschreibung für den Bereich Eisleben durchzuführen, entschied sich der Kreistag dazu, den Rettungsdienst vorübergehend für die Dauer von zwei Jahren selbst zu erbringen und bis dahin eine neue Ausschreibung für den Bereich Eisleben durchzuführen. Die Krankenkassen stimmten dieser Übergangslösung zu.
Die meisten Mitarbeiter des DRK, deren Fahrzeuge und Medizinausstattung wurden von dem Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst übernommen und so der Rettungsdienst ab 01.01.1999 sichergestellt. Dieser Zeitpunkt war die Geburtsstunde des heutigen Eigenbetriebes Rettungsdienst.
Im Jahr 2001 wurde der Eigenbetrieb Rettungsdienst gegründet, da sich das bisherige Amt als zuverlässiger Leistungserbringer bewährt hatte und die geplante Ausschreibung auch auf Wunsch der Krankenkassen somit überflüssig wurde. Die Leitstelle war seit 2001 ebenfalls fester Bestandteil des Eigenbetriebes. Unter der Leitung des ersten Betriebsleiters wurden dem Eigenbetrieb bereits ein Jahr später die Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes übertragen. Hierfür wurde dem Landkreis eine Sondergenehmigung des Landes Sachsen-Anhalt bis zum 31.12.2008 erteilt. Damit einhergehend wurde der Betrieb in Eigenbetrieb Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst (BKR) umbenannt.
Nach der Kreisgebietsreform und der Fusion der Landkreise Sangerhausen und Mansfelder Land im Jahr 2007 wurde das Amt BKR des Altkreises Sangerhausen in den Eigenbetrieb integriert. Ab 01.01.2009 wurden der übertragene Wirkungskreis Brandschutz (vorbeugender Brandschutz) sowie der Katastrophenschutz aus dem Eigenbetrieb ausgegliedert und in das Ordnungsamt des Landkreises als Sachgebiet eingegliedert. Der abwehrende Brandschutz gehörte weiter zum Eigenbetrieb. Der Betrieb wurde in Eigenbetrieb Brandschutz und Rettungsdienst (BR) umbenannt.
Nach der Durchführung einer Ausschreibung zur Erbringung von Rettungsdienstleistungen im Bereich Sangerhausen und Hettstedt im Jahr 2008 sah sich der Landkreis Mansfeld-Südharz einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten im Nachgang zu dieser Ausschreibung ausgesetzt. Der Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz hatte daher aufgrund dieser bekannten Situation am 18.08.2010 beschlossen, die Rettungsdienstleistungen im gesamten Bereich des Landkreises Mansfeld-Südharz zukünftig vollkommen eigenständig mit Hilfe des Eigenbetriebes Rettungsdienst durchzuführen. Den damaligen Leistungserbringern ASB und JUH musste die Genehmigung zur Erbringung des Rettungsdienstes durch den Landkreis aufgrund eines Gerichtsurteils wieder entzogen werden. Als frühestmöglicher Termin für die Übernahme des Rettungsdienstes wurde der 01.06.2011 festgelegt. Zum 01.01.2011 wurden der abwehrende Brandschutz und die Leitstelle aus dem Eigenbetrieb ausgegliedert und der Eigenbetrieb Rettungsdienst erhielt wieder seinen ursprünglichen Namen.
Der Eigenbetrieb Rettungsdienst unterhält mittlerweile 11 Rettungswachen im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz. Für die Leistungserbringung stehen vier NEF, 2 MZF, 16 RTW und weitere Reservefahrzeuge zur Verfügung. Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.12.2012 ergaben sich weitere Anforderungen für den Eigenbetrieb.